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Wie beginnt eine
Psychotherapie?
Eine Psychotherapie
beginnt in der Regel damit, dass Sie mich anrufen und wir telefonisch
einen Termin vereinbaren. In einer so genannten Probesitzung, deren Kosten
von der Krankenkasse übernommen wird, lernen wir uns kennen. Um mir
schnell einen Eindruck von Ihrem Problem zu verschaffen und davon, ob ich
Ihnen helfen kann, frage ich sehr viel. Am Ende der ersten Stunde erzähle
ich Ihnen was ich denke und wie die Therapie bei mir ungefähr aussehen
könnte. Sie entscheiden, ob Sie mit mir arbeiten können. Hören Sie dabei
ruhig auf Ihr Gefühl. Bei Bedarf sind bis zu fünf Probesitzungen möglich.
Da
diese Probesitzungen im Augenblick außerordentlich schlecht bezahlt
werden, versuche ich mit möglichst wenig Probe- Sitzungen auszukommen.
Für
den Antrag für die Krankenkasse müssen Sie anschließend einen Arzt
konsultieren, der einen so genannten Konsiliarbericht erstellt, der für den
Antrag obligatorisch ist. Der Arzt überprüft weiterhin, ob Ihr Problem
durch körperliche Ursachen mitbedingt ist und ob gegebenenfalls eine
ärztliche Mitbehandlung erforderlich ist.
Bei
Bedarf kann nach der 25, der 45 und in besonders zu begründeten
Ausnahmefällen nach der 60 Sitzung ein Verlängerungsantrag gestellt
werden. Ich muss dazu ein Gutachten erstellen, das von einem speziellen
Gutachter begutachtet wird. Zu diesen Zeitpunkten muss von einem Arzt
außerdem ein neuer Konsiliarbericht erstellt werden.
Die
Sitzungen finden in der Regel in einem wöchentlichen Abstand statt. Um
längere Wartezeiten zu vermeiden oder gegen Ende der Therapie sind längere
Abstände möglich. Die Therapie endet spätestens nach der 80 Sitzung.
Den Bericht an den Hausarzt, den die Kassen
neuerdings vorschreiben, und der meiner Ansicht nach gegen die
Schweigepflicht verstößt, dürfen Sie mir, ohne Nachteile befürchten zu
müssen, verbieten
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